Aufzugprüfung - Im Notfall auf der sicheren Seite
Seit einem Jahr ist die neue Betriebssicherheitsverordnung bereits in Kraft. Erst jetzt merken viele Aufzugsbetreiber, was das eigentlich bedeutet. Wer noch keinen Notfallplan erstellt hat, sollte jetzt handeln.

Erinnern Sie sich noch an die Paternoster-Posse im vergangenen Jahr? Mit dem Vorhaben die Benutzung von Paternostern nur noch mit Führerschein zu gestatten, hat es Arbeitsministerin Nahles sogar in die internationale Presse geschafft. Auch wenn das Paternoster-Verbot inzwischen vom Tisch ist – die vergangenes Jahr in Kraft getretene Verordnung, in der das vorgesehen war, ist weiterhin gültig und hat weitreichende Konsequenzen für die Betreiber von Aufzügen. Auf 51 Seiten regelt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) unter anderem, was beim Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen zu beachten ist. Darunter fallen nicht nur Paternoster, sondern alle Aufzüge, mit denen auch Personen befördert werden: Lastenaufzüge, Bauaufzüge und selbstredend Personenaufzüge.
Notrufsystem nachrüsten
Bereits seit 1999 schreibt die Betriebssicherheitsverordnung vor, dass alle neu errichteten und modernisierten Aufzüge mit einem sogenannten Fernnotrufsystem ausgestattet sein müssen. Das Zwei-Wege-Kommunikationssystem stellt bei Betätigung der Notruftaste automatisch eine Sprechverbindung zu einer ständig besetzten Leitzentrale her. Seit der Novellierung der Verordnung im Juni 2015 besteht jetzt auch eine Nachrüstpflicht für ältere Anlagen. Eine bestehende Notruflösung muss zudem überprüft und auf den neuesten Stand gebracht werden. Das betrifft beispielsweise Tableaus in der Kabine, die noch nicht alle relevanten Notruffunktionen wie Notrufknopf, Piktogramme und Beleuchtung enthalten.
Der Gesetzgeber gewährt zwar eine Übergangsfrist bis 2020, eine Nachrüstung oder Modernisierung ist jedoch bereits jetzt empfehlenswert.
Schadensersatzforderungen drohen
Viele Bestandsanlagen verfügen bislang nur über eine Hupe als akustische Notrufeinrichtung. Das war bisher zulässig, wenn der Notruf jederzeit von einer beauftragten Person gehört wurde. „Diese ständige Präsenz eines Hausmeisters oder Pförtners ist allerdings für die meisten Betreiber kaum zu gewährleisten“, sagt Dr. Karl Meyer, der beim Aufzugsunternehmen Schindler die Notrufzentrale leitet. Eine Einschätzung, die ein Test des Arbeitsministeriums Nordrhein-Westfalens im Jahr 2013 belegte. Bei mehr als jedem zweiten älteren Aufzug reagierte niemand auf das Notfallsignal. Bleibt die Anlage tatsächlich einmal stecken und wird der Notruf nicht umgehend weitergeleitet, drohen dem Betreiber Schadensersatzforderungen oder sogar die Stilllegung der Anlage durch die Behörden. Und das auch schon heute.
Fernnotruf auch per GSM
Mit einem Fernnotruf gehen Betreiber auf Nummer sicher. „Ein System wie Schindler Notruf stellt über eine Telefonleitung eine direkte Sprechverbindung zur 24 Stunden besetzten Notrufzentrale des Aufzugsunternehmens her“, erläutert Dr. Karl Meyer. Die eingeschlossene Person wird von speziell ausgebildetem Personal betreut und ihre Befreiung unverzüglich eingeleitet. „Wir verfügen über ein flächendeckendes Servicenetz, das es uns erlaubt, innerhalb einer halben Stunde vor Ort zu sein.“ Solche Fernnotrufsysteme lassen sich problemlos nachrüsten. Dafür können Betreiber neben einem festen Telefonanschluss auch kostengünstigere Mobilfunkanschlüsse wählen.
Notfallplan muss nachgereicht werden
Ergänzend zum Notrufsystem ist laut Betriebssicherheitsverordnung für jede Anlage ein Notfallplan erforderlich, der regelmäßig aktualisiert werden muss. Dieser enthält unter anderem Informationen zum Standort des Aufzugs, dem verantwortlichen Arbeitgeber und zu Personen, die eine Notbefreiung vornehmen können. Auch Erste-Hilfe-Hinweise sowie eine Befreiungsanleitung sind vorgesehen. Bei Aufzügen mit einem modernen Notrufsystem reicht es, wenn der Notfallplan beim Notdienst und in der Betreiberdokumentation hinterlegt ist. Bei Anlagen, die nicht an einen Notdienst angeschlossen sind, sondern bei denen noch eine beauftragte Person für die Notbefreiung verantwortlich ist, muss der Notfallplan in der Nähe des Aufzugs sichtbar angebracht sein. Für Neuanlagen ist der Notfallplan ab sofort verpflichtend, bei bestehenden Aufzügen hat der Gesetzgeber eine Frist bis zum 1. Juni 2016 festgelegt. Das Aufzugsunternehmen Schindler bietet auf seiner Webseite ein entsprechendes Formular zum Download an.
Delegieren von Betreiberpflichten
Mit dem Servicemodul Prüfung plus übernimmt Schindler zudem einen Teil der Betreiberpflichten – von der Koordination der Prüftermine über die Dokumentation bis zur Gefährdungsbeurteilung zum Abgleich des Anlagenzustands mit dem aktuellen Stand der Technik. Dabei entscheidet der Betreiber selbst, welche Pflichten und Ausgaben er an das Serviceunternehmen delegiert, und um was er sich selbst kümmert.
Schindler Aufzüge und Fahrtreppen GmbH

Die Schindler Aufzüge und Fahrtreppen GmbH bietet den Mitglieder einen exklusiven Service an. Sie erhalten als Partnervorteil für einen Aufzug pro Mitgliedschaft einen kostenlosen Anlagencheck für Ihre Aufzugsanlage mit folgenden Leistungen:
- Besichtigung der Hauptkomponenten der Aufzugsanlage
- Aufnahme der Technischen Daten
- Inspektion der Komponenten mit Zustands- und Fotodokumentation
- Empfehlung für einzuleitende Maßnahmen
Der Anlagencheck im Wert von ca. 100,- EUR kann von den IVD Mitgliedern einmalig kostenlos in Anspruch genommen werden. Einfach Mail senden an berlin@de.schindler.com mit dem Betreff „IVD Vorteil Anlagencheck“.
Schindler Aufzüge und Fahrtreppen GmbH
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