IVD Plus Magazin

Das Exposé als Bewerbungsschreiben für ein Objekt.

Autor: Dr. h.c. Hans Biermann

Beim Anblick mancher Immobilienexposés fällt immer wieder auf, dass hier und da offensichtlich die Begriffe Lagebeschreibung und Standortdarstellung verwechselt wurden. So begrüßt einen all zu oft lediglich die bekannte rote Stecknadel auf dem gewohnt einfarbigen Untergrund eines Online-Kartendienstes. Schade. Sicher ist das online sehr praktisch – kann der mögliche Interessent doch gleich virtuell durch die Gegend scrollen und sich selber ein Bild machen.

Karte im Exposé

Betrachten wir ein Immobilien-Exposé in seiner Funktion als Bewerbungsmappe für das Objekt, ist die oben beschriebene „Standortdarstellung“ aber bestenfalls die Absenderadresse im Briefkopf einer Bewerbung. Wird diese ausgedruckt, kommt es gleich auf zweierlei Art unschön: Die Verwendung dieser für den Druck nicht ausgelegten, pixeligen Daten ist zum einen wenig professionell und zum anderen schlichtweg illegal. Abdrucke dieser Karten verletzen allesamt die Urheberrechte der Kartenanbieter. Das ist heute nicht anders als vor zwanzig Jahren, wo mancher Praktikant nichtsahnend den Autoatlas auf den Scanner legte, um schnell an einen Kartenausschnitt für ein Exposé zu kommen.

Nutzung von Kartenmaterial im Immobilienexposé

6.200 vor Christus, als ein Künstler das vermutlich älteste kartenähnliche Gebilde an einer Höhlenwand im türkischen Çatalhöyük schuf, hätte dieser sicher im Traume nicht geglaubt, wie kompliziert es einmal um die Nutzung von Werken wie dem seinen in der Zukunft bestellt sein würde. Stattdessen brachte er mit seinem aussagekräftigen Abbild dieser vorzeitlichen Siedlung die vielleicht älteste Lagebeschreibung der Menschheitsgeschichte hervor.

Warum wir hier nicht mal eben ein Foto von Çatalhöyük aus dem Web nutzen?

Genau! Kreiert man ein schöpferisches Werk, sei es Musik, einen Film, ein Foto oder eben auch eine Karte, so ist dieses in der Regel durch das Urheberrecht geschützt. Dazu kommen unterschiedlichste Nutzungsbedingungen, verteilt auf eine Vielzahl an Geschäftsmodellen, verbunden mit einer – für den Laien unüberschaubaren – Anzahl verschiedenster Lizenzierungen. Ob dann Karten online genutzt werden dürfen oder nur „zum Anschauen, aber nicht zum Anfassen“ sind, nur für Druck auf Papier in Einzel- oder hohen Druckauflagen – alles kann und wird zumeist einzeln geregelt.



So umfangreich die Lizenzierung von Nutzungsrechten für lagebeschreibendes Material ist, so vielseitig sind aber auch die Möglichkeiten, dem Interessenten seinen Bedürfnissen entsprechend zu zeigen, warum dieses Objekt für ihn genau das richtige ist.

Wie das geht und warum es um die Lizenzierung im Jahre 2016 vielleicht auch gar nicht mehr so kompliziert bestellt ist:

Wie in jeder Bewerbung gilt auch beim Exposé, dass ein passendes Anschreiben samt ordentlichem Lebenslauf und schönem Foto die Aufmerksamkeit auf sich zieht.

Eine aktuelle Karte für die Mikrolage, mit deutlich erkennbaren Straßenzügen und Darstellung des öffentlichen Personennahverkehrs, Supermärkten und z.B. Apotheken, Kitas oder Schulen im Umkreis. Eine aussagekräftige Übersicht in der Makrolage, wo Wald und Wasser in der Umgebung farblich schön die Lebensqualität erahnen lassen oder eben die guten Anschlussmöglichkeiten einer City-Lage auf einer nüchternen, klaren Karte erkennbar macht. Luftbilder, ob senkrecht oder aus allen vier Himmelsrichtungen der Vogelperspektive aufgenommen, bieten dem Interessenten einen großzügigen Blick auf das mögliche neue Heim.

WEBMAPS – GEKA mbH

WEBMAPS – GEKA mbH

Was der Bewerbungsmappe ihre Zeugnisse, sind der Lage- und Objektbeschreibung dann Liegenschaftskarten, Bodenrichtwerte oder Hochwasserrisikodaten. Alles, was die tägliche Arbeit rund um die Objekt- und Lagebeschreibung für Makler wie auch Sachverständige erleichtert, steht ihnen einfacher und günstiger denn je zur Verfügung.

Und was sichert am Schluss zu, dass alle Angaben wahrheitsgemäß gemacht wurden? Die Unterschrift! Diese ist in unserem Falle das automatische digitale Rechtemanagement für alle Karten und Fotos, das Sie vor ungewollten Urheberrechtsverletzungen schützt.

WEBMAPS – GEKA mbH
Dr. h.c. Hans Biermann
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WEBMAPS – GEKA mbH.