Rauchwarnmelder retten Leben
Am 09.02.2016 ist die geänderte Landesbauordnung als Vorlage zur Beschlussfassung an das Berliner Abgeordnetenhaus übergeben worden. Ziel der Änderung ist es, bis zum 31.12.2020 den gesamten Wohnungsbestand von ca. 1,8 Millionen Wohnungen in Berlin mit Rauchwarnmeldern auszustatten.

Aufgrund der üblichen Übergangsfristen ist mit einer Pflicht zur Ausstattung von Neubauten ab dem 01.01.2017 zu rechnen. Eine Besonderheit der geänderten Berliner Landesbauordnung gegenüber anderen Landesbauordnungen ist die Pflicht zur Vollausstattung der Wohnungen. So heißt es im § 8 (4) der Beschlussvorlage:
„In Wohnungen müssen
- Aufenthaltsräume, ausgenommen Küchen, und
- Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen
jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2020 entsprechend auszustatten.“
Für Unternehmen der Wohnungswirtschaft bringt die Erfüllung einer solchen Pflicht einen großen Aufwand und gegebenenfalls Haftungsrisiken mit sich. So müssen die Bewohner über den Einbau der Rauchwarnmelder informiert und Termine abgestimmt werden. Weiter besteht die Verpflichtung, CE-konforme Geräte nach DIN zu installieren und die Bewohner in den Instandhaltungsprozess einzuweisen. Zum Abschluss müssen alle Arbeitsschritte entsprechend dokumentiert und archiviert werden.
KALO unterstützt die Wohnungswirtschaft bei der kostengünstigen Beschaffung sowie fachgerechten Montage und Instandhaltung der Rauchwarnmelder.
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Der Rauchwarnmelderservice im Überblick:
- KALO kümmert sich um die Planung, Terminierung und Koordination der Mietertermine sowie um die Montage der Rauchwarnmelder durch zertifiziertes Fachpersonal.
- KALO übernimmt für Sie bzw. die Mieter die Instandhaltung und Funktionsprüfung nach DIN-Norm 14676
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Kalorimeta AG & Co. KG

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